Firmenwagen versteuern: Ein-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch führen
Um deinen Firmenwagen zu versteuern, hast du die Wahl zwischen zwei Varianten. Entweder versteuerst du das dienstliche Fahrzeug pauschal mit der Ein-Prozent-Methode oder du führst ein Fahrtenbuch. Beide Methoden zielen darauf ab, den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen zu ermitteln.
Versteuerung des Firmenwagens durch die Ein-Prozent-Methode
Die bequemste Variante ist es, den Firmenwagen pauschal mit der Ein-Prozent-Regelung zu versteuern. Besitzt du ein Dienstauto mit Elektromotor oder Hybridantrieb, werden dabei nur 0,5 Prozent pauschal versteuert.
Die Ein-Prozent-Regelung ist eine Variante, den geldwerten Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens zu bestimmen. Dabei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos als monatlicher geldwerter Vorteil angesetzt und versteuert. Die Versteuerung erfolgt dabei automatisch durch den Arbeitgeber, der den Pauschalbetrag abführt.
Der Vorteil der Ein-Prozent-Regelung für Firmenwagen liegt darin, dass sie einfach und unkompliziert ist. Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens wird pauschal mit einem Prozentsatz des Bruttolistenpreises des Autos ermittelt. Dadurch entfällt für Arbeitgeber der komplizierte Verwaltungsaufwand, der mit einer konkreten Erfassung der tatsächlichen privaten Fahrten verbunden wäre.
Die Ein-Prozent-Regelung hat jedoch auch den Nachteil, dass sie oft zu einer höheren Steuerbelastung führt, als tatsächlich angefallen wäre. Wenn der Dienstwagen nur wenig privat genutzt wird, wäre ein Fahrtenbuch die bessere Alternative.
Dienstwagen-Versteuerung mit einem Fahrtenbuch
Die zweite Option, den Dienstwagen zu versteuern, ist ein Fahrtenbuch zu führen. Es handelt sich dabei um einen Nachweis über die tatsächlich zurückgelegten Fahrtstrecken und Fahrtzwecke deines Firmenfahrzeugs. Das Fahrtenbuch dient dazu, den privaten und geschäftlichen Anteil der Fahrten zu dokumentieren. Daraus lässt sich der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Dienstwagens genau ermitteln.
Darin besteht auch der entscheidende Vorteil dieser Methode. Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Firmenwagens sinkt deutlich, wenn tatsächlich nur wenige private Fahrten stattfinden. Die Anwendung der pauschalen Ein-Prozent-Regelung wäre in diesem Fall eher nachteilig.
Das Fahrtenbuch muss alle Fahrten einschließlich der Kilometerstände, der Start- und Zielorte sowie den Zweck der jeweiligen Fahrt enthalten. Damit das Finanzamt die Einträge im Fahrtenbuch anerkennt, ist eine vollständige und genaue Dokumentation der privaten und geschäftlichen Nutzung des Fahrzeugs wichtig. Es ist deshalb zu empfehlen, das Fahrtenbuch regelmäßig und unmittelbar nach dem Ende einer Fahrt zu aktualisieren.
Das Finanzamt akzeptiert zudem ein geführtes Fahrtenbuch nur, wenn nachträglich keine Änderungen im Buch vorgenommen werden. Eine lose Blattsammlung, einfache Excel-Listen oder manipulierbare Fahrtenbücher sind ebenfalls tabu. Sehr nützlich und überlegenswert ist deshalb ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisiert aufzeichnet.
Die zeitaufwendige Führung eines Fahrtenbuches ist ein Nachteil. Außerdem besteht die Gefahr, dass Einträge vergessen oder ungenau sind. Das kann später zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Zudem bestehen immer wieder Datenschutzbedenken bei der Aufzeichnung von Standortdaten.
Quelle: bundesfinanzministerium.de (Opens in new window)