Profiltiefe für Winterreifen ist sicherheitsrelevant
Welche Mindestprofiltiefe sind für Winterreifen gesetzlich vorgeschrieben? Warum ist die Profiltiefe von Reifen überhaupt wichtig? Was ist der ideale Reifendruck und wie findest du heraus, wann deine Reifen das Alter der Fahrtüchtigkeit überschritten haben? Da die korrekte Beschaffenheit von Reifen die Basis bilden für eine sichere Fahrt, werfen wir zur Beantwortung dieser Fragen den Blick nicht nur auf Winterreifen, sondern auch auf Sommerreifen.
Nur ein Winterreifen mit intakten Rädern hält die Spur auch bei Glätte, nasser Fahrbahn oder im Gelände mit Unebenheiten. Zudem gewährleistet er einen sicheren Bremsvorgang. Die Profiltiefe von Winterreifen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit. Der ADAC hat dazu einen Test durchgeführt, um die Auswirkungen von verschiedenen Profilen auf das Fahren zu untersuchen. Die Analyse ergab, dass Winterreifen mit einem vier Millimeter Restprofil gegenüber neuen Winterreifen viel weniger Zugkraft auf einer verschneiten Straße aufweisen. Zudem reagieren solche Reifen sehr viel schlechter bei Aquaplaning und benötigen einen deutlich längeren Bremsweg.
Grundsätzlich sorgen die Lamellen des Profils dafür, dass sich beim Fahren die Einschnitte mit Schnee „verbeißen“ und somit mehr Zugkraft des Fahrzeugs gewährleisten. Durch die bessere Griffigkeit bei einem ausreichend tiefen Profil kann der Bremsweg möglichst kurzgehalten werden. Bei einer Vollbremsung rutscht der Wagen nicht unkontrolliert weiter, sondern kommt schneller zum Stillstand.
Welche Vorschriften gelten für Mindestprofiltiefe von Winterreifen
Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe liegt bei mindestens 1,6 Millimetern. Bei Unterschreitung müssen die Räder laut gesetzlicher Vorschrift gewechselt werden. Im Vergleich dazu liegt die empfohlene Mindestprofiltiefe für Winterreifen bei mindestens vier Millimetern. Bei Sommerreifen beträgt sie drei Millimeter. Halten sich Fahrer nicht an die geltenden Bestimmungen, droht beim Fahren auf Schnee, Eis oder bei Glätte eine gefährliche Rutschpartie.
Bei Nichteinhaltung der Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern ist eine Strafe fällig, wenn bei einer Kontrolle abgefahrene Reifen zum Vorschein kommen. Autofahrer werden mit 60 Euro zur Kasse gebeten und erhalten zusätzlich einen Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung von anderen Personen im Straßenverkehr oder einem verursachten Unfall erhöht sich das Bußgeld auf bis zu 90 Euro.