Begriffsdefinition für Transporter als Fahrzeugsegment
Für viele Unternehmen und Handwerksbetriebe ist der pünktliche Transport von Waren ein wichtiger Teil des täglichen Geschäfts. Hier kommen Nutzfahrzeuge wie Transporter ins Spiel. Das Kraftfahrtbundesamt definiert Nutzfahrzeuge als „Kraftfahrzeug, das aufgrund seiner Bauart zum Transport von Personen, Gütern und/oder zum Ziehen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist“. Transportfahrzeuge bieten meist großen Stauraum sowie eine besonders robuste und langlebige Bauweise.
Der Begriff des Transporters ist dabei eigentlich ein Oberbegriff für die Kategorien Kleintransporter und Großtransporter. Rechtlich unterscheiden sich diese beiden Fahrzeugsegmente vorwiegend aufgrund des Gesamtgewichts. Kleintransporter weisen ein Gesamtgewicht bis maximal 3,5 Tonnen auf, während Großtransporter dieses Gewicht häufig überschreiten. Durch das Maximalgewicht lassen sich Kleintransporter zumeist mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B fahren.