Der Hersteller von Kraftfahrzeugen muss für alle Personenkraftwagen (keine LKWs) eine EG-Betriebserlaubnis beantragen. Aufgrund dieser Betriebserlaubnis wird eine Bescheinigung erstellt - das COC (=Certificate of Conformity). Dieses Dokument besagt, dass das Fahrzeug mit der EG-Betriebserlaubnis übereinstimmt und ohne weitere technische Prüfung in jedem EU-Land zugelassen werden kann.
Die Ausstellung erfolgt für alle Personenkraftwagen, für die eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt. Seit dem 1. Juni 2004 führt jeder Toyota PKW nebst Zulassungsbescheinigung Teil II auch ein COC Papier. Die Erstausfertigung für diese und ältere Fahrzeuge ist für Privatkunden kostenfrei. Erstausfertigung heißt: Es wurde noch kein COC Papier ausgestellt.