Abgasnorm
Die neue Euronorm soll den Schadstoff-Ausstoß durch Autos reduzieren. Allerdings kommen Autofahrer bei den Abkürzungen Euro 6c, 6d-Temp, 6d oder WLTP schnell durcheinander. Wir zeigen Dir, was die einzelnen Schadstoffklassen bedeuten und ob auch Deinem Auto ein Fahrverbot droht.
Die ersten Diesel-Fahrverbote - welche Fahrzeuge sind betroffen?
Die Diesel-Fahrverbote in Hamburg richten sich gegen Pkw bzw. Lkw, die die Abgasnorm Euro 6 bzw. Euro VI nicht erfüllen. Dabei handelt es sich um die aktuelle Abgasnorm, die bei Kraftfahrzeugen bestimmte Grenzwerte für den Ausstoß von Luftschadstoffen festlegt. Die Euro-6-Norm bezieht sich auf die Emission von
- Kohlenwasserstoffe (HC)
- Stickoxide (NOx)
- Kohlenstoffmonoxid (CO)
- Nichtmethankohlenwasserstoffe (NMHC)
- Feinstaub und Partikel
Insbesondere Stickoxide und Feinstaub gelten als gesundheits- und klimaschädlich. Nicht zuletzt als Reaktion auf den Diesel-Skandal wurde die Euro-6-Norm am 1. September 2017 deshalb weiter verschärft. Seither sind neue Messverfahren für die Abgasmessung im Einsatz, um die angegebenen Verbrauchswerte für Fahrzeuge realistischer, d.h. näher an den tatsächlichen Bedingungen auf der Straße, zu gestalten. Für Autofahrer kann es dadurch allerdings schnell unübersichtlich werden.
Die neuen Messverfahren WLTP und RDE
Das bisherige NEFZ-Verfahren zur Verbrauchsmessung wurde durch das neue WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) abgelöst. Übersetzt heißt das in etwa “weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren”. Seit dem 1. September 2017 wird es für neue Fahrzeugtypen angewendet, ab September 2018 gilt es für alle Pkw.
Im Gegensatz zum alten Verfahren werden verschiedene Fahrzeugmodelle und deren individuelle Eigenschaften berücksichtigt, also etwa Ausstattung, Gewicht oder Rollwiderstand. Auch die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit ist höher als im bisherigen NEFZ-Verfahren. Damit werden die nominalen CO₂-Emissionen voraussichtlich bis zu 20 Prozent gegenüber den Angaben des NEFZ steigen. Dem WLTP-Prüfstandverfahren steht fortan ebenso der RDE-Zyklus (Real Driving Emissions) zur Seite, der den tatsächlichen Schadstoff-Ausstoß auf der Straße misst.
6c, 6d, 6d-Temp - die unterschiedlichen Schadstoffklassen einfach erklärt
Im Zuge der neuen Testverfahren wurde die Euro-6-Norm in insgesamt neun verschiedene Unterklassen eingeteilt. An den bisherigen Grenzwerten der Euronorm ändert sich dadurch allerdings nichts:
- WLTP: Im Prüfstands-Messverfahren WLTP dürfen Benziner den NOx-Grenzwert von 60 Milligramm Stickoxide pro Kilometer nicht überschreiten. Diesel dürfen bis zu 80 mg pro Kilometer emittieren.
- RDE: In der Straßenmessung RDE liegt die Grenze bei 126 mg. Das Limit für Diesel sind 168 mg.
Der neuen Abgasnorm Euro 6c liegt der WLTP-Zyklus zugrunde, die Norm Euro 6d bzw. Euro 6d-Temp bezieht sich dagegen auf den RDE-Zyklus. Den Unterschied zwischen Euro 6d und 6d-Temp wiederum macht die Toleranz im RDE-Verfahren. Die Messung darf demnach unterschiedlich stark von den Prüfstands-Ergebnissen abweichen. Die Euro-6d-Temp gilt bis Ende 2019. Bis dahin dürfen Pkw im Realbetrieb noch 110 Prozent mehr Stickoxide ausstoßen als im WLTP. Ab 2020 dann dürfen es im Sinne der Norm Euro-6d nur noch maximal 50 Prozent mehr Abgase sein.
Welchen Abgasnormen drohen weitere Fahrverbote?
Von den ersten Fahrverboten in Hamburg sind bislang nur ältere Diesel-Fahrzeuge betroffen, die keine Euro-6-Norm erfüllen. Mittelfristig könnten jedoch laut ADAC auch Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 6a bis 6c aus den Innenstädten verbannt werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich für ein Fahrzeug mit den Schadstoffklassen Euro 6d-Temp bzw. Euro 6d entscheiden. Diese seien im Realbetrieb sauber und damit vor möglichen weiteren Fahrverboten sicher.
Außerdem: Sowohl bei Benzinern als auch bei Diesel-Fahrzeugen wirkt sich die Euronorm auf die Kfz-Steuern aus. Je geringer die Schadstoffklasse und der CO₂-Ausstoß, desto günstiger gestaltet sich auch die Kfz-Steuer.
Wo finde ich meine Euronorm?
Die Schadstoffklasse eines Autos ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) einzusehen. Dort ist im Feld 14 der Schadstoffschlüssel zu finden, der Auskunft über die Abgasnorm gibt:
- Euro 6: 36NO – 36YO
- Euro 5: 35AO – 35MO
- Euro 4: 32, 33, 38, 39, 43, 62-70
- Euro 3: 30, 31, 36, 37, 42, 44-61
- Euro 2: 25-29, 34, 35, 40, 41, 49, 71
- Euro 1: 01-04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22, 77
- Übrige: 00, 05-08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24, 88