Fahrzeugschein wird zur Zulassungsbescheinigung I
Der Fahrzeugschein ist bei jeder Autofahrt mitzuführen. Er beinhaltet das Modell des Fahrzeugs, die Fahrzeugleistung, den Wohnort des Halters und weitere Informationen wie die zulässige Achslast. Der Fahrzeugschein ist neben der Fahrerlaubnis eines der wichtigsten Papiere im Straßenverkehr. Darin ist dokumentiert, welche Person amtlich auf das Fahrzeug zugelassen ist. Außerdem dient es dazu, das Auto bei der jeweiligen Zulassungsbehörde anzumelden oder umzumelden.
Früher waren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief jeweils getrennte Dokumente. Im Oktober 2005 wurden die Regelungen für die Zulassungsbescheinigungen angepasst und europaweit vereinheitlicht. Seitdem besteht die Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen – der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Die rechtlichen Grundlagen für die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.
Der Fahrzeugschein enthält Informationen zum jeweiligen Fahrzeughalter, zur Ausstattung des Fahrzeugs sowie Angaben zur Zulassung. Im Fahrzeugbrief befinden dagegen wichtige Informationen zum Fahrzeug. Der Fahrzeugschein gilt als Nachweis, wem das Auto gehört und wird für den Kauf oder Verkauf benötigt. Dabei ist zu beachten, dass der Eigentümer des Autos nicht identisch mit dem Halter sein muss.
Wenn du ein Auto fährst, musst du den passenden Fahrzeugschein immer mitführen, um ihn unter anderem bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen zu können. Führst du den Fahrzeugschein nicht bei dir, ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro zu zahlen. Der Fahrzeugbrief sollte dagegen sicher zu Hause aufbewahrt werden. Oft lassen Autofahrer die Fahrzeugpapiere wie Führerschein oder Fahrzeugschein im Auto liegen. Allerdings gehören diese Dokumente nicht ins Handschuhfach oder in die Mittelkonsole. Besser ist es, beide Papiere immer persönlich mitzuführen.
Informationen und Angaben im Fahrzeugschein
Aus dem Fahrzeugschein kannst du folgende Informationen zu technischen Daten und zur Ausstattung deines Fahrzeuges ablesen:
- Baujahr
- Marke und Modell
- zulässiges Gesamtgewicht
- Anhängelast
- Hubraum
- Bereifung
- amtliches Kennzeichen
- Fahrzeughalter mit Adresse
Außerdem kannst du in der Zulassungsbescheinigung I ablesen, wann die nächste Hauptuntersuchung beim TÜV fällig ist.
Die einzelnen Felder sind jeweils mit Nummern und Buchstaben beziffert. Die dazugehörigen Erklärungen sind auf der Rückseite des Dokuments vermerkt. Der Grund für die Bezifferung ist die Vereinheitlichung der neuen Zulassungsbescheinigung, die für ganz Europa gilt.