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Sind Dashcams im Auto als Beweismittel zulässig?

Der Bundesgerichtshof hat den Einsatz von Dashcams als Beweismittel erlaubt. Autoversicherungen können die Kameras im Auto jetzt zur Aufklärung von Unfällen heranziehen. Wir erläutern, was eine Dashcam ist und wie sich die neuen Regelungen auf Autofahrer auswirken.

Was ist eine Dashcam?

Die Bezeichnung Dashcam setzt sich aus den englischen Wörtern für Armaturenbrett („dash board") und Kamera („camera") zusammen. Es handelt sich dabei um eine Videokamera im Auto, die während der Fahrt die Umgebung automatisch aufzeichnet. Die Kamera wird meist von innen an der Windschutzscheibe oder am Armaturenbrett des Fahrzeugs befestigt. Von dort filmt sie den Straßenverkehr. Die Aufzeichnungen lassen sich später in Formaten wie HD oder Full HD abspielen. Da die Kameras auch GPS-Koordinaten auf den MicroSD-Karten speichern, können Sachverständige später verschiedene Parameter wie Geschwindigkeit, Ortsangaben oder Zeitfenster prüfen, wenn das Videomaterial zur Beweisführung genutzt wird.

Viele Autofahrer nutzen die Dashcam-Videos, um nach einem Unfall den genauen Ablauf zu rekonstruieren. Die Aufzeichnung in HD-Auflösung liefert gute Bilder und hilft dabei, die Schuldfrage zu klären oder die Unschuld nachzuweisen. Auf der anderen Seite erhöht eine Kamera mit Full HD die Sicherheit für den Autofahrer. Er kann nach einer Tour die Videos abspielen und sein Fahrverhalten besonders nach kritischen Situationen reflektieren. Fahrfehler werden dadurch schonungslos aufgedeckt und schärfen das Bewusstsein für konzentriertes und rücksichtsvolles Autofahren.

Viele Kameras im Auto sind auch als elementarer Bestandteil von intelligenten Assistenzsystemen im Fahrzeug integriert. Sie arbeiten ebenfalls mit GPS und unterstützen Funktionen wie den Abstandsmesser oder Spurhaltesysteme. Das zum Innenraum gewandte Display bietet dem Fahrer in Full HD und Echtzeit alle Informationen, die zur Sicherheit während der Fahrt beitragen. Er kann entsprechend reagieren und seine Fahrweise den Gegebenheiten anpassen.

Häufig finden sich im Netz auch Aufnahmen von Dashcams, die nur indirekt oder gar nichts mit dem Geschehen im Straßenverkehr zu tun haben. So kursieren unzählige Videos mit lustigen Szenen oder Sequenzen von einschlagenden Meteoriten auf den einschlägigen Video-Plattformen.

  • Wie funktioniert eine Kamera im Auto?

    Während der gesamten Fahrt nimmt die Dashcam ein Video in Full HD auf. Das wird auf einem Speichermedium, meist auf einer SD-Karte, abgelegt. Weil die Kapazität von Speicherkarten begrenzt ist, werden bereits aufgenommene Sequenzen ab einem bestimmten Zeitpunkt erneut mit Bildern überschrieben. Dieser Vorgang wiederholt sich permanent, so dass eine Schleife entsteht. Sie wird auch als Loop-Funktion bezeichnet, die ein markantes Kennzeichen von Dashcams ist.

Die meisten Kameras verfügen über einen GPS-Empfänger, so dass mit Hilfe von GPS zusätzliche Informationen wie die aktuelle Geschwindigkeit oder der genaue Standort des Autos ermittelt werden kann. Die aufgezeichneten GPS-Daten bilden dadurch bei einem Vorkommnis sehr genau ab, was wann warum und wo passiert ist.

Die Cam wird meist mit einem klebenden Pad oder einem Saugnapf an der Frontscheibe angebracht. Betrieben wird sie entweder über einen internen Akku, der sich aufladen lässt, oder einen USB-Anschluss am Zigarettenanzünder. Bei vielen Kameras kann der Fahrer über ein Display das aufgenommene Bild live verfolgen oder sich das gespeicherte Video anschauen.

Als Alternative zur Dashcam kommen Smartphone-Apps in Frage. Sie greifen ebenfalls auf GPS-Daten zurück und bieten über das Display auch Videobilder in HD oder besser an. Entsprechende Dashcam-Apps lassen sich relativ einfach und schnell auf dem Mobiltelefon installieren. Ein Nachteil ist allerdings, dass die Apps viel Energie aus dem Akku ziehen.

Wer eine Dashcam in seinem Auto installiert hat, kann nach einem Unfall das Bildmaterial auswerten. Doch was passiert genau bei einem Crash? Die meisten Cams sind mit einem integrierten Beschleunigungssensor, dem sogenannten G-Sensor ausgestattet. Bei einem Aufprall des Fahrzeugs ändern sich sowohl die Geschwindigkeit als auch die Fliehkräfte. Die Erschütterungen werden durch den G-Sensor registriert. Das aufgenommene Video wird automatisch gespeichert und nicht mehr überschrieben.

Gelten Dashcams als Beweismittel?

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung ein richtungsweisendes Urteil für Autofahrer gefällt. Demnach ist seit Mai 2018 erlaubt, dass Aufnahmen von Mini-Kameras bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden dürfen. Kfz-Versicherungen unterstützen den Einsatz der Technik, um zu prüfen, wer eine Kollision verursacht hat und für entstandene Schäden aufkommen muss. Autofahrer können so auch leichter ihre Unschuld nachweisen, ohne sich mit der Versicherung zu streiten. Das BGH-Urteil bringt jedoch auch Einschränkungen mit sich, die wir etwas genauer betrachten wollen.

Ein Autofahrer in Magdeburg wollte vor Gericht seine Unschuld bei einem Unfall beweisen, aber sowohl das Amtsgericht als auch das Landesgericht lehnten die Kamera-Aufnahmen als Beweismittel ab. Sie bewerteten das Bildmaterial als einen Verstoß gegen den Datenschutz. Der gegen den BGH klagende Fahrer setzte sich mit seinem Anliegen letztendlich aber durch. Die Richter sahen es als gegeben an, dass Unfallbeteiligte hinsichtlich ihrer persönlichen Daten ohnehin gegenüber Dritten auskunftspflichtig anzusehen sind, so dass ein Verstoß gegen den Datenschutz nachrangig ist. Dashcam-Aufnahmen dürfen also nunmehr als Beweismittel in Gerichtsverfahren herangezogen werden.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht in der verkündeten Entscheidung einen Vorteil sowohl für Versicherungen als auch für Versicherte. Beide profitieren davon, weil die Aufklärung von Unfällen mit Hilfe der Aufnahmen einfacher ausfällt. Juristische Streitfälle sind so deutlich besser aufzulösen. Versicherer bekommen die Chance, effektiver gegen Versicherungsbetrug vorzugehen, weil sie vorsätzliche Unfälle identifizieren. Umgekehrt erhalten auch die Versicherten einen Vorteil, weil sie durch die Dashcam ihre Unschuld am Unfallhergang nachweisen können und damit beispielsweise den Schadenfreiheitsrabatt sichern.

  • Dauerhaftes Filmen mit der Dashcam ist verboten

    Allerdings dürfen die Videokameras trotzdem nicht uneingeschränkt alles aufzeichnen, weil dann weiterhin ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht vorliegt. Laut BGH dürfen die Bilder nach Abwägung von Fall zu Fall in einem Zivilprozess trotzdem berücksichtigt werden.

Die Richter wiesen gleichzeitig in ihrer Urteilsbegründung auf die technische Möglichkeit hin, nur kurze Aufzeichnungen des unmittelbaren Geschehens als angemessen anzusehen. Durch das automatische Überschreiben der Aufnahmen in einer Dauerschleife ist die Voraussetzung für diese Anforderung gegeben, so dass keine älteren Aufnahmen unbegründet länger als nötig archiviert bleiben.

In Deutschland sind Full HD-Dashcams bei Autofahrern bislang kaum verbreitet. Branchenverbände gaben an, dass weniger als zehn Prozent die Technik im Auto nutzen. In Zukunft kann sich das aber ändern.

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