Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge
Drohende Fahrverbote in deutschen Städten zur Verringerung von Stickoxid-Emissionen haben für Aufregung bei Autofahrern gesorgt. Ende Juli 2019 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die erste Allgemeine Betriebserlaubnis zur Diesel-Nachrüstung freigegeben. Damit können Autofahrer mit Diesel-Pkws der Abgasnorm Euro 5 nun eine Hardware-Nachrüstung vornehmen, um Fahrverbote zu vermeiden. Zwar bieten bisher nur wenig Fahrzeug-Hersteller erste Lösungen für Umrüstungen an, weitere werden aber sehr wahrscheinlich nachziehen. Doch was genau hat die Regierung eigentlich beschlossen? Wer profitiert von der Nachrüstung und welche Kosten kommen auf die Autofahrer zu?
Koalition mit Kompromiss: Nachrüstungen umgehen Fahrverbote
Im September 2018 hat sich die Bundesregierung weitestgehend in der Diesel-Frage geeinigt. Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte in Hinblick auf die drohenden Fahrverbote von den Autoherstellern gefordert, mehr Anstrengungen in die technische Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen zu legen. Dazu schnürte die Koalition in einer Marathonsitzung das lang ersehnte Diesel-Paket. Nach rund sechsstündiger Beratung einigten sich Union und SPD auf ein neues Konzept, das Diesel-Fahrverbote mithilfe von Umtauschprämien und Nachrüstungen minimieren soll.
Wie ist die Ausgangslage?
Was Deutschlands Straßen und Städte angeht, herrscht derzeit keine saubere Luft. In vielen Ballungsräumen werden seit Jahren Grenzwerte für Stickstoffoxide deutlich überschritten. Einen großen Anteil daran haben Fahrzeuge mit Diesel, weshalb die viel diskutierten Fahrverbote drohen. Aktuell befinden sich in Deutschland rund 5 Millionen Fahrzeuge als Euro-5-Diesel auf der Straße. Aufgrund des hohen Ausstoßes von Schadstoffen wie Stickoxide (NOx) sind besonders diese von Einschränkungen gefährdet. In Hamburg sind für Modelle älterer Diesel beispielsweise schon zwei Straßen gesperrt worden. Städte wie Frankfurt und Stuttgart drohen nachzuziehen. Aus diesem Grund sucht die Politik weiterhin nach Lösungen.
Was wurde von der Regierung beschlossen?
Die Koalition will Autohalter vor Fahrverboten bewahren. Konkret geht es dabei um Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und Euro 5. Diese sollen in Verbotszonen einfahren, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausstoßen. Das Problem: Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 sondern bislang im Schnitt 670 Milligramm ab, Euro 5 sogar rund 900 Milligramm.
In der EU gibt es seit 1992 Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von Diesel-Fahrzeugen. Begonnen wurde mit Euro 1, im Laufe der Jahre wurden die Grenzwerte immer wieder neu angepasst. Seit Anfang 2015 ist die Norm Euro 6 für alle Neuzulassungen verpflichtend. Besitzer von älteren Dieseln, die einen zu hohen Schadstoffausstoß aufweisen, haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie tauschen ihr altes Fahrzeug gegen einen neuen „sauberen" Wagen ein und sichern sich dafür eine Prämie. Dabei muss es sich nicht zwingend um einen Neuwagen handeln. 2. Sie greifen auf eine Nachrüstung zurück, die den Schadstoffausstoß des aktuellen Fahrzeugs ausreichend reduziert.
Wen betrifft die Diesel-Nachrüstung?
Nicht alle Diesel-Fahrer sind automatisch von den neuen Plänen betroffen. Möglichkeit eins ist für die Klassen Euro 4 und 5 bestimmt, die zweite Möglichkeit nur für Euro 5. Zudem kommt es auf die Region an, denn beide Optionen werden nur in den 14 „Intensivstädten" mit besonders schlechter Luftqualität angeboten.
Zu diesen Städten gehören: München, Stuttgart, Köln, Reutlingen, Düren, Hamburg, Limburg an der Lahn, Düsseldorf, Kiel, Heilbronn, Backnang, Darmstadt, Bochum und Ludwigsburg. Eingeschlossen sind zudem an diese Städte angrenzende Landkreise. Zwar könnten zu den genannten Städten in naher Zukunft noch einige hinzukommen, eine flächendeckende Lösung für das Diesel-Problem ist bislang aber noch nicht in Planung.