Hintergründe zum Dieselfahrverbot
Seit einigen Jahren werden in vielen deutschen Städten die Schadstoff-Grenzwerte überschritten. Ursache dafür sind vor allem Stickoxide (NOx), die in hohen Konzentrationen giftig sind und sich negativ auf unsere Gesundheit auswirken. Als Symptome zeigen sich beispielsweise Augenreizungen, Lungen-, Herz- und Kreislauferkrankungen. Laut Umweltbundesamt sterben jedes Jahr circa 6.000 Menschen in Deutschland an Herz-Kreislauf-Störungen, die genau durch diese Gase ausgelöst werden.
Dem Gesundheitsproblem hat sich die Deutsche Umwelthilfe (DUH) angenommen. Sie erhebt wiederholt Klage zur Einhaltung der Grenzwerte. Inzwischen sind mehr als 30 Schreiben in verschiedenen Städten eingegangen. Auch die EU-Kommission hat Deutschland bereits aufgrund der schlechten Luftwerte verklagt. Hierbei geht es um die Nichteinhaltung von EU-Grenzwerten, die seit 2010 für alle EU-Staaten verbindlich sind. Derzeit darf der Wert von 40 Mikrogramm Stickstoffoxid je Kubikmeter Luft nicht überschritten werden. Allein im Jahr 2018 lagen 57 deutsche Städte deutlich über diesen Grenzwerten. Bei Verstößen muss Deutschland in letzter Konsequenz mit hohen Strafgeldern rechnen.
In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Juni 2019 erklärte die Justiz, dass die Einhaltung von Durchschnittswerten für große Regionen nicht akzeptabel und ausreichend ist. Gegen geltendes EU-Recht verstößt daher bereits die Überschreitung von festgelegten Grenzwerten an einem einzelnen Messpunkt. Da der EuGH die Schadstoffbelastungen stärker thematisiert, ist der Ausbau weiterer Umweltzonen und Messpunkte in den Städten absehbar. Betroffene Fahrzeugbesitzer müssen demnach in Zukunft mit noch mehr Diesel-Fahrverboten rechnen.
Dieselfahrzeuge als Hauptursache für schlechte Grenzwerte
Nach Angaben des Umweltbundesamtes liegt die Ursache der Luftverschmutzung zu 60 Prozent im Straßenverkehr. Ältere Dieselfahrzeuge gelten mit rund 73 Prozent als Hauptauslöser. Aus diesem Grund sperrt die Bundesregierung zunehmend einzelne Straßen für ältere Diesel mit den Schadstoffklassen Euro 1 bis Euro 5.
Möchtest du herausfinden, ob das Verbot auch für dein Fahrzeug gilt? Mit Hilfe der Emissionsklasse kannst du das ganz einfach überprüfen. Nimm deine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (= Fahrzeugschein) zur Hand. Im Feld 14 befindet sich die Euronorm, die als Euro X ausgewiesen ist. Die letzten beiden Zahlen stehen für die Schadstoffklasse. In älteren Papieren vor Oktober 2005 ist die Emissionsklasse unter der Schlüsselnummer bei Punkt 1 eingetragen. Hier geben die letzten beiden Ziffern die Euro-Klasse an.
Welche Städte sind vom Fahrverbot betroffen?
In verschiedenen deutschen Städten gelten bereits in bestimmten Bereichen der Innenstadt für einzelne Straßenabschnitte entsprechende Fahrverbote für Diesel. Dazu gehören unter anderem:
- Hamburg
- Stuttgart
- Berlin
- Frankfurt am Main
- Köln
- Bonn
- Darmstadt
- Essen
- Gelsenkirchen