Kostenübernahme bei Vandalismus abhängig vom Schaden
Kratzer im Autolack, zerstochene Reifen, abgebrochene Spiegel oder Schmierereien auf der Windschutzscheibe sind besonders in Großstädten mittlerweile keine Seltenheit mehr. Doch wer zahlt eigentlich den Schaden am Auto, der durch Zerstörungswut entstanden ist? Kommt die Teilkasko dafür auf oder greift erst die Vollkasko? Welche Summe bei einem Schaden übernommen wird, hängt meist davon ab, welcher Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Kratzer und Beulen werden von der Teilkasko bei Vandalismus als Fall anders bewertet als ein kaputtes Scheinwerferlicht.
Was ist Vandalismus?
Unter Vandalismus ist blinde Zerstörungswut zu verstehen. Gesetzlich bedeutet Vandalismus eine Handlung unter Vorsatz, also absichtlich, bei der eine private oder öffentliche Sache beschädigt wird. Vandalismus-Schäden sind also die Folge von böswilligen Taten und können je nach Fall sehr vielfältig sein. Bestimmte Teile am Fahrzeug sind häufiger von böswilligen Handlungen betroffen, etwa der Lack, die Türen oder die Reifen.
Welchen Schaden übernimmt die Teilkasko-Versicherung?
Vor allem in größeren Städten passiert es schnell. Du kommst nach Hause und siehst an deinem eigenen Fahrzeug, dass der Spiegel nur noch an wenigen Kabeln nach unten hängt. Weitere solche Fälle sind die eingeschlagene Heckscheibe oder zerstochene Reifen. Bei diesen Schäden kommt die Teilkasko-Versicherung zum Einsatz. Die Versicherung bezahlt meist den Schaden am Auto, den andere an fest verbauten Teilen des Fahrzeuges angerichtet haben. Bei Vandalismus am eigenen Wagen übernimmt die Kfz-Versicherung die anfallenden Kosten bei folgenden Fällen:
- Glasbruch
- Schaden nach einem Brand
- Einbruch
Dagegen sind Kratzer im Lack, Dellen oder eine schiefe Stoßstange nicht als Schaden durch die Teilkasko versichert. Die Teilkasko-Versicherung greift ebenso bei einem versuchten Diebstahl nicht. Stattdessen erstattet die Vollkasko-Versicherung die Kosten bei einem ausgeführten Diebstahl.