Rechtliche Grundlagen für die KFZ-Zulassung
Nach einem Autokauf musst du dein neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden. Erst nach der erfolgten Kfz-Zulassung darfst du das Auto im Straßenverkehr bewegen. In Deutschland ist zusätzlich jeder Fahrzeugnutzer dazu verpflichtet, vor der Anmeldung eine Kfz-Versicherungabzuschließen. Der erste Schritt vor der eigentlichen Zulassung des Autos ist also der Abschluss einer Kfz-Versicherung. Du erhältst danach eine EVB-Nummer, die als Nachweis für die Behörde dient und belegt, dass ein Versicherungsschutz durch eine Kfz-Versicherung für dein Auto besteht.
Unterlagen für die Autoanmeldung
Um dein Fahrzeug anmelden zu können, sind bei der Zulassungsstelle folgende Dokumente vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- EVB-Nummer als elektronische Versicherungsbestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung beim TÜV
- COC-Bescheinigung des Herstellers bei Neuwagen
- schriftliche Vollmacht bei Vertretung
Die Zulassungsbescheinigung teilt sich in zwei Dokumente. Teil 1 enthält technische Daten zu deinem Fahrzeug, die von der Behörde im Rahmen der Zulassung geprüft werden. Im zweiten Teil sind Informationen zum Fahrzeughalter hinterlegt. Bei einem Neuwagen existiert noch kein Fahrzeugbrief. Er wird bei der erstmaligen Zulassung von der Kfz-Behörde erstellt.
Mit den COC-Papieren weist du nach, dass der Fahrzeugtyp deines Wagens in Deutschland zugelassen ist. Sie sind jedoch nur dann notwendig, wenn dein Fahrzeug als Neuwagen angemeldet wird. Meldest du nicht selbst dein Auto an, solltest du der Person, die das für dich übernimmt, eine schriftliche Vollmacht mitgeben.
Die Zulassungsstelle bietet dafür einen Vordruck an, den du einfach ausfüllst und unterschreibst.
Bei der Anmeldung deines Fahrzeuges ist zudem eine Bankverbindung anzugeben, von der das Finanzamt die Kfz-Steuer abbucht. Die Steuer für dein Auto wird per SEPA-Lastschriftmandat automatisch eingezogen.