Einführung neuer Führerscheinklassen
Die heutige Gliederung der Führerscheinklassen besteht seit 1999. Damals entstanden aus den alten Führerscheinklassen 1 bis 5 die neuen Klassen, die jeweils durch einen Buchstaben gekennzeichnet wurden. Mit der Einteilung wird festgelegt, welche Fahrerlaubnis für welche Fahrzeugart gültig ist. 2006 vereinheitlichte die Europäische Union in ganz Europa alle nationalen Führerscheinklassen auf Grundlage der EU-Richtlinie 2006/126/EG.
Die Kategorien wurden in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) mit entsprechenden Richtlinien festgehalten. Diese geben vor, unter welchen Voraussetzungen eine Person bestimmte Fahrzeuge fahren darf. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem persönliche Merkmale wie das Alter des Fahrers, aber auch Eigenschaften des Fahrzeuges wie die Größe, die zulässige Gesamtmasse oder die Höchstgeschwindigkeit.
In Deutschland gibt es insgesamt 16 unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen: zum Beispiel für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen oder Motorräder. Im Folgenden findest du eine Übersicht und alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen. Erfahre, was die Bezeichnungen A1 oder C1 bedeuten und mit welcher Fahrerlaubnis du ein Wohnmobil oder ein Motorrad bewegen darfst.
Übersicht der Führerscheinklassen
Die Unterteilung der Fahrzeugklassen ist zweistufig: Die Buchstaben A bis D gruppieren die Hauptklassen, die wiederum in vier verschiedene Unterklassen aufgeteilt werden.
- Führerscheinklassen für Krafträder: A, AM, A1, A2
- Führerscheinklassen für Pkw: B BF17, BE, B96
- Führerscheinklassen für Lkw: C, CE, C1, C1E
- Führerscheinklassen für Busse: D, DE, D1, D1E
Als weitere Führerscheinklasse kommt die Sonderklasse für Spezialfahrzeuge dazu. Darunter fallen beispielsweise Zugmaschinen. Gekennzeichnet werden diese mit den Buchstaben T oder L. Mit der Sonderklasse existieren insgesamt 17 Führerscheinklassen in Deutschland.